Online Beratung
Kontakt
Caritas-Pflegerin macht Hausbesuch bei Angehörigen von pflegebedürftigen Senioren | © Caritasverband München Oberbayern

Beratungseinsatz nach §37 SGB X
beim Caritas Pflegedienst Freising

Beratungseinsatz nach §37 SGB X beim Pflegedienst Freising

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Pflegebedürftige, die Geldleistungen/Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Es handelt es sich hierbei um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung/Pflegedienst durchführt

Sollten Sie Post von der Pflegekasse bekommen haben mit der Aufforderung, einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB X durchführen zu lassen, dann sollten Sie der Aufforderung zeitnah nachkommen. Der Beratungseinsatz ist verpflichtend. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, dann kann unter Umständen das Pflegegeld gekürzt werden.

Folgender Turnus ist festgeschrieben:

  • Bei Pflegegrad 1 ist das Beratungsgespräch möglich, aber nicht verpflichtend.
  • Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 muss das Beratungsgespräch vierteljährlich stattfinden.

 

Die Pflegekasse möchte mit dem Beratungsgespräch sicherstellen, dass Sie Unterstützung bekommen und im Bedarfsfall Hilfsangebote kennen und nutzen können.
Die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt Ihre Pflegekasse.

Unterschiede der verschiedenen Pflegeleistungen

Für wen ist welches Pflegeangebot geeignet? Definition der Pflegeleistung

Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige

Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt

Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen

stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen. 

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung

Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.

Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.

Verhinderungspflege:maximal 42 Tage. 

medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.

stationäre Pflege: Bis zum Lebensende. 

Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.

Kurzzeitpflege: Pflegekasse.

Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.

medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.

stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.

 

Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.

Kurzzeitpflege: Altenheim.

Verhinderungspflege: zu Hause.

medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.

stationäre Pflege: Altenheim.

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.

Ambulante Pflege: zu Hause.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.

 

Kontaktformular

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie uns auch eine Mail schreiben. Bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular.

Datenschutzhinweis:
Mit der Nutzung des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Sie per E-Mail, Postversand oder Telefon kontaktieren dürfen, falls das zur Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendig ist. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten in den Pflichtfeldern ist nötig, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Alle weiteren personenbezogenen Angaben können Sie freiwillig tätigen, sie sind aber unter Umständen - je nach Art Ihrer Anfrage - zur Bearbeitung notwendig.

Damit Ihre Fragen bei Bedarf ausführlich beantwortet und Ihnen ggfs. Informationsmaterial übersandt werden kann, sollten Sie zusätzlich Ihre Postanschrift oder ggfs. Ihre Telefonnummer angeben.

Ihr Vertrauen ist uns wichtig! Daher gehen wir sorgfältig mit Ihren Daten um und halten die Vorschriften des Datenschutzes ein. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Hinweise in der Datenschutzerklärung.