Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Sie nach ärztlicher Verordnung mit Behandlungspflege. Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie über das Angebot!
Vielleicht können wir Ihnen schon hier Ihre ersten Fragen zur Behandlungspflege beantworten:
Die Behandlungspflege wird von Ihrem Arzt verschrieben, wenn Sie beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen werden und eine weitere medizinische Versorgung notwendig ist.
Sie kann auch dazu dienen, dass ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Auch kann damit eine Haus- / Fachärztliche Behandlung sichergestellt werden.
Erkrankungen können eine medizinische Versorgung notwendig machen. Gerne übernehmen unsere geschulten Pflegekräfte der Ambulanten Pflegedienste der Caritas die häusliche Krankenpflege, wie zum Beispiel die Insulintherapie bei Diabetes, das Richten und das Überwachen der Einnahme von Medikamenten, Anlegen von Wundverbänden oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Leistungsträger der Behandlungspflege ist die Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie beim Einreichen der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse. Wir rechnen dann die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen
stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung
Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege:maximal 42 Tage.
medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.
stationäre Pflege: Bis zum Lebensende.
Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.
Kurzzeitpflege: Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.
medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.
stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.
Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.
Kurzzeitpflege: Altenheim.
Verhinderungspflege: zu Hause.
medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.
stationäre Pflege: Altenheim.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.
Ambulante Pflege: zu Hause.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.