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Caritas-Pflegerin zeigt Angehöriger die Pflege an Senioren | © Caritasverband München Oberbayern

Schulung in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI
beim Caritas Pflegedienst Freising

Schulung in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI beim Pflegedienst Freising

Dieses Angebot richtet sich vor allem an Sie, als pflegende Angehörige. Unsere geschulte Pflegefachkraft kann eine Pflegeschulung in Ihrer Häuslichkeit durchführen. Das kann dann notwendig werden, wenn Sie etwa unvorbereitet einen Angehörigen zu Hause pflegen/ betreuen. Wir können im Vorfeld stark belastende Ereignisse und Krisen zwischen Ihnen (dem Pflegenden) und dem Pflegebedürftigen vermeiden.
Unsere Pflegefachkräfte vermitteln Ihnen individuell abgestimmte theoretische und praktische Grundlagen. Egal bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind! Bequem, schnell und zuverlässig!

Die Beratung findet in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt und dauert im Regelfall 1,5 bis 2 Stunden

Folgende Inhalte könnten in Schulungen vermittelt werden (praktisch und theoretisch):

  • Prinzip der aktivierenden Pflege
  • Körperpflege (Wahl der Pflegemittel, Techniken der Körperpflege)
  • An- und Auskleiden, besonders bei Einschränkungen, wie Lähmungen oder Spastiken
  • Behandlung einer Inkontinenz (z.B. Umgang mit Vorlagen, Toilettentraining)
  • Prophylaxen, etwa Druckgeschwür, Lungenentzündung, Thrombose (Verschluss von Venen), Ernährung, Wunden, Kontrakturen, Sturz usw.
  • Hebe- und Tragetechniken (z.B. aufstehen und hinlegen aus und in das Bett)
  • rückenschonende Arbeitsweise
  • sinnvoller Umgang mit Hilfsmitteln (etwa Badewannenlifter, Duschstuhl)
  • seniorengerechte Ernährung / Ernährung mittels einer Ernährungssonde / Anreichen des Essens / Durst anregen
  • Atmung, Puls, Blutdruck und Temperatur
  • Umgang mit Medikamenten (Lagerung und Verabreichung)
  • aktive und passive Bewegungsübungen
  • Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)
  • Umgang mit Sterbenden
  • Tipps zur eigenen Entlastung vom Pflegealltag

Bitte kontaktieren Sie uns.

Unterschiede der verschiedenen Pflegeleistungen

Für wen ist welches Pflegeangebot geeignet? Definition der Pflegeleistung

Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige

Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt

Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen

stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen. 

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung

Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.

Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.

Verhinderungspflege:maximal 42 Tage. 

medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.

stationäre Pflege: Bis zum Lebensende. 

Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.

Kurzzeitpflege: Pflegekasse.

Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.

medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.

stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.

 

Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.

Kurzzeitpflege: Altenheim.

Verhinderungspflege: zu Hause.

medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.

stationäre Pflege: Altenheim.

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.

Ambulante Pflege: zu Hause.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.

 

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